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Anerkannter EVB-IT Kauf

Die EVB-IT-Kauf regeln den Kauf von Hardware

Bei unseren Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern werden i. d. R. die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware, EVB-IT-Kauf, angewendet.

Hierbei besteht über den EVB-IT-Kaufvertrag die Möglichkeit, zusammen mit der Hardware auch Standardsoftware zu beschaffen. In diesem Fall gelten auch die Regelungen des EVB-IT-Überlassung Typ A, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung.

Unabhängig davon kann der Auftraggeber auch Hardware und Standardsoftware in getrennten Verträgen beschaffen. Dann gelten auch EVB-IT-Kauf und EVB-IT-Überlassung getrennt voneinander.

Sprechen Sie uns an, falls Sie Fragen zum Thema EVB-IT-Kauf haben.

Haben Sie Fragen?   →  06571 / 91140
Oder schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da   →  info@softexpress.de